Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Bundesdatenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist in Deutschland ohne gesetzliche Grundlage oder Zustimmung der betreffenden Person nicht erlaubt. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt u.a. nun näher, wer, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Art und Weise o.g. Daten nutzen darf.
In dem Gesetz sind auch die Rechte der Betroffenen näher geregelt, also insbesondere das Recht auf Auskunft gegenüber der nutzenden Stelle. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage der Kostenpflichtigkeit der Auskunft bestimmt.
Neben dem Bundesdatenschutzgesetz gibt es auch Landesdatenschutzgesetze der Länder, die für die Landesbehörden und Gemeinden gelten. Auch in anderen Gesetzen, wie z.B. in der Abgabenordnung, finden sich datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Haben Sie Fragen zur Auslegung des Bundesdatenschutzgesetzes oder anderen in diesem Themenbereich auftretenden Fragen, so stehen Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte gerne hierfür zur Verfügung! Stand: 16.03.2011