Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Biotonne
Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb kann sich an der Bioabfallsammlung beteiligen. Die Teilnahme ist in vielen Gemeinden freiwillig, in anderen ist der Eigentümer eines Grundstücks zur Abnahme einer Biotonne verpflichtet. Allerdings ist derjenige, der in der Lage ist, sämtliche Bioabfälle, die auf seinem Grundstück anfallen, ordnungsgemäß zu kompostieren, einem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang für eine Biotonne nicht unterworfen Dies entschied unter anderem das Oberverwaltungsgericht NRW am 10.08.1998, Aktenzeichen 22 A 5429/96. Sie sollten in diesem Fall einen Befreiungsantrag stellen. Zur Teilnahme an der Bioabfallsammlung muss man einen Bestellschein bei den Stadtwerken oder den Ortsverwaltungen abgeben und erhält eine Bioabfallmarke. Wählen kann man zwischen verschiedenen Biotonnengrößen, die regelmäßig geleert werden. Die einzelnen Größen und die Termine für die Leerung werden in den verschiedenen Gemeinden jeweils unterschiedlich geregelt. Sie können sich bei Ihrer Gemeinde darüber informieren. In einigen Gemeinden werden die Tonnen nach Anmeldung sogar kostenlos zur Verfügung gestellt. Stand: 05.10.2010