Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beglaubigung
Unter einer Beglaubigung versteht man die amtliche Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie oder Abschrift mit dem Original.
Beglaubigungen werden durchgeführt durch die Notare (öffentliche Beglaubigung) oder Behörden (amtliche Beglaubigung). Währen notarielle Beglaubigungen im Regelfall kostenpflichtig sind, stellen manche Behörden (z.B. Schulen für ihre Schüler) oder die Kirchengemeinden die Beglaubigungen kostenlos aus.
Die Beglaubigung erstreckt sich nur auf die Echtheit der Unterschrift/der Kopie nicht jedoch auf den Erklärungsinhalt.
Zu weiteren Fragen geben Ihnen unsere Rechtsanwälte per Telefon oder schriftlich per e-mail gerne weitere Auskunft.
Stand: 18.05.2011