Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Baumverordnung
Oft auch Baumschutzverordnung oder Baumsatzung genannt sind meist kommunale Satzungen mit dem Ziel des Schutzes des Baumbestandes. Unter den Schutz dieser Satzungen fallen im Einzelnen genau beschrieben Bäume, soweit sie eine gewisse Mindestgröße erreicht haben. Obstbäume gehören nicht dazu. Zum Fällen oder Beschneiden der durch die Baumverordnung geschützten Bäume bedarf es einer behördlichen Erlaubnis. Wird diese vor dem Fällen der Bäume nicht eingeholt, drohen empfindliche Bußgelder sowie die Verpflichtung zu Neu- oder Ersatzanpflanzung. Bäume sind teuer! Wer z. B. alte Buchen oder Eichen entgegen den Vorschriften einer Baumsatzung entfernt, muss für deren Neuanpflanzung teils mehrere tausend Euro bezahlen. Informieren Sie sich daher, bevor Sie die Axt anlegen. Unsere erfahrenen Anwälte geben Ihnen unter der obenstehenden Nummer detailliert Auskunft und prüfen auch, ob die Voraussetzungen für die zulässige Entfernung eines Baumes vorliegen.
Stand: 18.03.2011