Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Antragsstellung
Der Antrag ist die Grundvoraussetzung, wenn eine Leistung jeglicher Art begehrt wird. Seien es Leistungen aus dem Sozialbereich, etwa Mutter-Kind-Kuren, Kostenübernahme der Krankenkassen, Lohnersatzleistungen, ALG II u. a. oder begehrte Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde, etwa eine Baugenehmigung oder der Erlass oder die Reduktion von Steuerlasten, immer wird ein entsprechender Antrag vorausgesetzt. Dabei gilt bei vielen Anträgen ein Formularzwang. Ob und ggf. welche Formulare benutzt werden müssen, erfahren Sie bei der Antragsstelle. Als Begehrender sollte gerade im Bereich der öffentlichen Verwaltung darauf geachtet werden, ob ggf. bereits die Antragstellung eine Kostenfolge aufwirft. Hinterfragen Sie dies ggf. sogleich bei der Behörde. Im Falle, dass die Antragstellung die Einreichung von Belegen erfordert, reicht oftmals die bloße Einreichung des Antrages und die Nachreichung der Belege. Dies ist deshalb besonders wichtig, da sollte man auf die Belege zuwarten, ein zeitlicher Verzug hinzunehmen ist. Bei bestimmten Anträgen sollten Sie ohnehin mit Fachleuten zusammenarbeiten. Oftmals empfiehlt es sich beispielsweise bei einem Antrag auf Baugenehmigung, den Architekten mit der Antragstellung zu beauftragen. Stand: 05.11.2009
Hausverbot in der Arbeitsagentur Nürnberg (D-AH) - Zwar darf die zuständige Behörde einem Bedürftigen die gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung nicht verwehren. Trotzdem kann sie ihm das für die ordnungsgemäße Antragsstellung notwendige Betreten ihrer ...weiter lesen