Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Antragsberechtigung
Der Begriff "Antragsberechtigung" ist grundsätzlich erst einmal wörtlich zu verstehen. Er besagt also, wer berechtigt ist, einen Antrag auf die Gewährung einer Leistung oder die Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung durch einen anderen zu stellen.
Das deutsche Recht ist grundsätzlich davon geprägt, dass nur der jeweils Betroffene eine bestimmte Handlung von einem Dritten fordern kann oder sich gegen eine bestimmte Maßnahme zur Wehr setzen (das ist eine teilweise auch "Rechtsschutzbedürfnis" genannte Prozessvoraussetzung).
Es gibt relativ wenige Durchbrechungen dieses Grundsatzes, meist jüngeren Datums, zum Beispiel im Naturschutzrecht oder bei der Abtretung von Forderungen (sogenannte Prozessstandschaften, die aber wiederum nur sehr eingeschränkt zulässig sind), oder im Falle des gesetzlichen Übergangs von Forderungen.
Bei Fragen zum Thema der Antragsberechtigung kann Ihnen ein/e hierauf spezialisierte/r Rechtsanwältin/-anwalt der Deutschen Anwaltshotline meist schnell am Telefon abschließend weiterhelfen.
In komplizierteren Fällen wird sie/er Ihnen die weitere Vorgehensweise erläutern und sorgt damit dafür, dass Sie negative Rechtsfolgen, wie z.B. die Verjährung einer Forderung oder die Aufwendung unnützer Kosten für eine Rechtsverfolgung vermeiden können. Stand: 03.05.2010