Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anordnung
Von einer (behördlichen) Anordnung spricht man, wenn eine Verwaltungsbehörde, im Regelfall mittels eines sog. Verwaltungsaktes, regelnd in die Rechtsverhältnisse der Bürger eingreift.
Anordnungen findet man in vielen Teilbereichen des Öffentlichen Rechts, aber auch dem Zivilrecht sind sie nicht fremd.
Fühlen Sie sich durch eine behördliche Anordnung in Ihren Rechten verletzt, steht Ihnen hiergegen grundsätzlich der Rechtsweg offen. Die Anordnung ist also im Normalfall der Überprüfung durch die Gerichte unterworfen.
Wenn Sie eine behördliche Anordnung erhalten haben, helfen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne, die Erfolgsaussichten einer Gegenwehr abzuschätzen oder erklären Ihnen, welche Folgen bei Nichtbeachtung drohen.
Stand: 24.10.2008
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