Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anfechtungsklage
Eine Anfechtungsklage ist gem. § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) auf die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes gerichtet. Für die Erhebung einer Anfechtungsklage sind verschiedene Zulässigkeitsvoraussetzungen zu beachten, welche sich aus der VwGO ergeben. So ist die Anfechtungsklage eines Bürgers nur dann zulässig, wenn dieser klagebefugt ist. Wer klagebefugt ist, ergibt sich aus § 42 Abs. 2 VwGO. Die Klagebefugnis dient der Vermeidung von Popularklagen, da kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch besteht.
Ob die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anfechtungsklage in Ihrem Fall gegeben ist, klären gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline für Sie! Stand: 20.10.2011
Scheinvater erhält Unterhaltszahlungen für Kind zurück Nürnberg (D-AH) - Schlechte Karten für Kuckucks-Väter: Hat jemand Unterhalt für ein Kind gezahlt, das gar nicht seines ist, muss der eigentliche Erzeuger ihm diese Auslagen zurückzahlen, wenn der Schwindel auffliegt. Aus ...weiter lesen
Richter: Nicht bei jeder Kontaktanzeige schnappt die Falle zu Nürnberg (D-AH) - Nicht hinter jeder Kontaktanzeige verbirgt sich gleich ein unsittliches Angebot. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt (Az. 5 UF 37/06). Es hob damit ein Urteil des Amtsgerichts ...weiter lesen