Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Amtsträger
Bei juristischen Fragen zum Thema Amtsträger sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Öffentliches Recht sprechen. Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Twittern Amtsträger erfüllen wichtige Funktion im Staatsaufbau und Verwaltung.
Amtsträger ist jede Person, die als Bediensteter oder als Beliehener (Notar) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, oder in einem öffentlich rechtlichen Amtsverhältnis steht (Richter, Beamte usw.). Eine Legaldefinition findet sich in § 11 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch. Bei rechtswidrigem Verhalten ggf. Amtshaftung gem. § 839 BGB, 34 GG, sowie bei strafbarem Verhalten - siehe Amtsdelikte im Strafgesetzbuch , insbesondere §§ 311 ff. StGB.
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