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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ablehnung

Ablehnungen können sich auf die verschiedensten Rechtsbereiche beziehen, etwa wenn ein Bescheid ein Einspruch (Zivilprozessrecht) oder ein Antrag (Öffentliches Recht), abgelehnt wird. Denkbar ist auch eine Ablehnung durch einen Arbeitgeber, die möglicherweise nicht gerechtfertigt ist (Arbeitsrecht). Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind. Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte wählen Sie aus dem linken Menü das Rechtsgebiet aus, unter das Ihre Frage fällt.
Alternativ haben sie die Möglichkeit, die mittig angegebene Rufnummer zu wählen. Dort werden Sie mit dem nächsten freien Rechtsanwalt verbunden. Dieser kann Ihnen bei der Zuordnung des Gebietes helfen.
Stand: 20.04.2011
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Frage: In unserem relativ kleinen Grundstück (380qm) steht eine riesige Eiche. Die Eiche wirft so viel Schatten, dass wir (Familie mit 2 Kindern) in unserem Garten und auf unserer Terrasse keine Sonne mehr haben...
Antwort: Sehr geehrte Mandantin, ich gehe davon aus, dass in Ihrem Ort eine Baumschutzsatzung besteht oder die Eiche im Bebauungsplan mit eingetragen ist. In beiden Fällen ist es fast unmöglich, ein Fällen des Baumes zu erreichen. Völlig belanglos ist nach der Rechtsprechung der Hinweis auf Laubfall un ...⇒ zum vollständigen Fall



Frage: In unserem relativ kleinen Grundstück (380qm) steht eine riesige Eiche. Die Eiche wirft so viel Schatten, dass wir (Familie mit 2 Kindern) in unserem Garten und auf unserer Terrasse keine Sonne mehr haben. Bis jetzt haben wir vom Städt. Gartenbauamt keine Genehmigung erhalten, die Eiche fällen zu dürfen.

Mit welchen Argumenten schaffen wir es, die Genehmigung zum Fällen zu bekommen?
Was kann uns schlimmstenfalls passieren, wenn wir die Eiche ohne Genehmigung fällen lassen?

Antwort: Sehr geehrte Mandantin,

ich gehe davon aus, dass in Ihrem Ort eine Baumschutzsatzung besteht oder die Eiche im Bebauungsplan mit eingetragen ist. In beiden Fällen ist es fast unmöglich, ein Fällen des Baumes zu erreichen.

Völlig belanglos ist nach der Rechtsprechung der Hinweis auf Laubfall und sonstige Belästigungen des Baumes (z.B. Eicheln). Hier geht die ständige Rechtsprechung davon aus, dass solche nur zeitweise auftretenden Belästigungen hinzunehmen sind.

Das Argument der Verschattung greift die Rechtsprechung dann auf, wenn die Verschattung so stark ist, dass im Sommer bei geöffnetem Fenster in einem Raum nicht mehr ohne künstliche Beleuchtung gelesen werden kann. Sie werden mir zustimmen, dass dieses nur in wenigen Ausnahmefällen zum Tragen kommen kann.

Der Baum kann beseitigt werden, wenn er so krank ist, dass von ihm eine Gefährdung ausgeht. Das setzt voraus, dass nicht nur im Kronenbereich sich trockene Äste befinden sondern auch, dass der Stamm geschädigt ist.

Sollten sie den Baum ohne Genehmigung fällen und wird dieses den Behörden bekannt, so ist einerseits mit einer Ersatzanpflanzung auf Ihre Kosten sowie einem Bußgeld zu rechnen. Die Höhe des Bußgeldes wird dabei von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst (z.B. Größe und Bedeutung des Baumes, Fällen trotz vorheriger Ablehnung, Wiederholungstäter, örtliche Gepflogenheiten), so dass eine belastbare Aussage dazu aus der Ferne nicht möglich ist. Soweit eine Baumsatzung besteht, enthält diese auch Angaben zur maximalen Höhe des Bußgeldes.

Um eine bessere Belichtung des Grundstückes zu erreichen kann im Einzelfall auch ein Rückschnitt und Auslichten des Baumes hilfreich sein. Bevor Sie zu rabiaten Maßnahmen greifen, sollten Sie prüfen, ob so eine Lösung gefunden werden kann. Hier sind die Behörden meist auch kooperativer.


Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer

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