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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abgabenordnung

Die Abkürzung AO steht für Abgabenordnung. Bei der Abgabenordnung handelt es sich um ein Bundesgesetz. Die AO ist das zentrale Gesetz im deutschen Steuerrecht. In ihr ist das materielle Steuerrecht und das Steuerverfahrensrecht geregelt. Für den Einzelnen ist wichtig, wann eine Steuerschuld entsteht, wie das Verfahren der Festsetzung ist sowie das Verfahren der Erhebung und Vollstreckung sowie die außergerichtlichen Rechtsbehelfe. Darüber hinaus sind auch Straf- und Bußgeldvorschriften enthalten. Insbesondere die Verfahrensvorschriften betreffen jedoch auch jeden einzelnen Bürger, da die Abgabenordnung über die Kommunalabgabenordnung der einzelnen Bundesländer für anwendbar erklärt ist, so dass deren Verfahrensvorschriften auch im Kommunalabgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes Anwendung findet. Ein Beispiel aus der Praxis ist die Erhebung von Erschließungsgebühren durch die Kommune, welche durch das Kommunale Abgabengesetz des jeweiligen Bundeslandes möglich ist. Für Fragen der Verjährung und Vollstreckung ist die Regelung der Abgabenordnung relevant.

Bei Fragen zur Abgabenordnung, insbesondere bei der Fragen zur Steuerschuld oder zur Vollstreckbarkeit von tatsächlichen oder vermeintlichen Steuerschulden, sollte hier insbesondere darauf geachtet werden, dass zur Vermeidung von Rechtsnachteilen umgehend ein Spezialist, wenn möglich ein auf Steuerrecht spezialisierter Anwalt, eingeschaltet wird.
Stand: 05.11.2009

   
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