Der Begriff der Abgabe umfasst Steuern, Gebühren und Beiträge. Eine Steuer ist eine einmalige oder laufende Geldleistung, die keine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung ist und die zur Erzielung von Einkünften für ein bestimmtes Gemeinwesen (Gemeinde, Land, Bund, etc.) erhoben wird. Eine Gebühr ist demnach eine Gegenleistung für eine bestimmte Tätigkeit, etwa Gebühr für die Ausstellung eines Ausweisdokuments. Der Beitrag ist eine Geldleistung, die zur Deckung des Finanzbedarfs einer öffentlichen Einrichtung erhoben wird, wie etwa der Erschließungsbeitrag. Für all diese Abgaben sind zwei Verfahrensschritte entscheidend. Das Festsetzungs- und das Erhebungsverfahren
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Schmerzensgeld für Kindesentzug Nürnberg (D-AH) - Behauptet eine Kinderklinik zu Unrecht, die Ursache der Verletzung einer Patientin könne nur eine Kindesmisshandlung sein, steht nach der Aufklärung des Falls dem Kind und seinen Eltern ein erhebliches Schmerzensgeld ...weiter lesen