Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abfallrecht
Das Abfallrecht bezeichnet die Gesamtheit der abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die Abfallgesetze der Bundesländer. Zweck des Abfallrechts ist die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfall und die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der Vorrang der Vermeidung der Entstehung von Abfällen vor deren Verwertung und der Beseitigung.
Viele Fragen zum diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit. Stand: 03.12.2010