Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abfallgebührenbescheid
Stand: 03.12.2010
Mit einem Abfallgebührenbescheid erhebt die Gemeinde/der Landkreis gegenüber dem Bürger die Abfallgebühren. Wie hoch diese Gebühren sind, ist in der jeweiligen Abfallgebührensatzung geregelt. Sofern jemand einen solchen Bescheid erhält, ist zunächst wichtig, sich die Rechtsbehelfsfrist einzutragen, also die Frist, binnen der gegen den Bescheid vorgegangen werden kann. Diese beträgt in aller Regel einen Monat ab Zugang des Bescheides. Gegen den Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Ob ein solcher Erfolg verspricht, hängt davon ab, ob der Gebührenbescheid rechtmäßig ist.
Viele Fragen zum diesem Thema lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten klären. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat eventuell erforderliche Unterlagen bereit. Twittern RSS-JuraFeed