Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Waschmaschine
Die fachgerechte Aufstellung einer Waschmaschine in der Küche oder im Bad der Wohnung darf der Vermieter nicht verbieten - auch dann nicht, wenn sich im Keller eine Waschanlage oder Waschküche befindet. Eine anderslautende Klausel im Mietvertrag wäre unwirksam. Während des Betriebs ist die Waschmaschine zu überwachen und anschließend vom Wasseranschluss zu trennen, damit Wasserschäden vermieden werden.
Der Betrieb von Waschmaschinen und Staubsaugern gehört zu den normalen Wohngeräuschen, die von den anderen Hausbewohnern hingenommen werden müssen. Es empfiehlt sich jedoch, beim Betrieb von Waschmaschinen in Mehrfamilienhäusern die Ruhezeiten von 13 - 15 Uhr und 22 - 7 Uhr einzuhalten. Nach 22 Uhr sollte nur ausnahmsweise einmal gewaschen werden. Einzelheiten können in der Hausordnung geregelt werden. Beim Kauf von Waschmaschinen sollte darauf geachtet werden, dass beim Betrieb ein Lärmpegel von 55 Dezibel nicht überschritten wird.
Fragen zu diesem Problemkreis beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte/innen der Deutschen Anwaltshotline. Stand: 18.03.2011
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