Der Begriff Unzeit kann mit verschiedenen Rechtsgebieten in Verbindung stehen. Im Arbeitsrecht kann eine Kündigung treuwidrig und damit rechtsunwirksam sein, wenn sie zur Unzeit ergeht. Dies setzt jedoch neben der Unzeit der Kündigung weitere Umstände voraus, etwa dass der Arbeitgeber absichtlich oder auf Grund einer Missachtung der persönlichen Belange des Arbeitnehmers einen Kündigungszeitpunkt wählt, der den Arbeitnehmer besonders beeinträchtigt. Auch der Gerichtsvollzieher darf zur Unzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen pfänden. Als Unzeit gelten hier die Nachtzeit (21:00 Uhr - 06:00 Uhr), sowie Sonn- und Feiertage. Lärmbelästigungen während dieser Zeit müssen ebenfalls nicht geduldet werden und stellen überdies eine Ordnungswidrigkeit dar.
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Stand: 08.09.2010