Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachtruhe
Bei juristischen Fragen zum Thema Nachtruhe sollten Sie mit einem Rechtsanwalt mit Interessenschwerpunkt Nachbarrecht sprechen.
Die Rechtsprobleme, die in diesem Bereich auftreten können, sind vielfältig.
Die selbstständige Recherche im Internet ist sicher sinnvoll, um einen Überblick zu bekommen. Sie lässt jedoch den Suchenden oft im Unklaren, ob die Rechtsnormen auf sein konkretes Problem anwendbar sind.
Ein zugelassener Rechtsanwalt kann oft in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben.
Durchwahl zum Thema Nachtruhe (Nachbarrecht)
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Thema: Nachtruhe
Vom Gesetzgeber wurde die sogenannte Nachtruhe auf den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr festgelegt. Während dieser Zeitspanne sind grundsätzlich alle lärmverursachenden Belästigungen, die die Nachtruhe stören könnten, verboten und können unter Umständen den Tatbestand der Ruhestörung verwirklichen.
Ausnahmen bestehen allerdings, für Industriegebiete bzw. für besondere Fälle in denen zuvor eine behördliche Genehmigung eingeholt wurde. Zuständig für die Erteilung einer solchen Genehmigung ist dabei immer die jeweilige Verwaltung der betreffenden Stadt bzw. Gemeinde.