Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsrecht
Das Nachbarschaftsrecht ist in verschiedenen Landesgesetzen und teilweise auch im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert. Erfahrungsgemäß streitet man sich in diesem privaten Lebensbereich sehr intensiv.
Im Hinblick auf das weitere, möglichst einvernehmliche nachbarliche Zusammenleben sollte versucht werden, Streitigkeiten in diesem Bereich möglichst einvernehmlich zu regeln.
Dabei ist es unbedingt notwendig eine Anwältin / einen Anwalt der Deutschen Anwaltshotline so früh als möglich zu befragen, wenn erkennbar ist, dass eine gütliche Einigung nicht mehr möglich ist bzw. welche Möglichkeiten es gibt, doch noch eine angemessene Einigung herbeizuführen.
Der nicht rechtzeitig eingeholte Rat von Experten der Deutschen Anwaltshotline kann hier teuer zu stehen kommen!
Stand: 02.09.2011
Durchwahl zum Thema Nachbarschaftsrecht (Nachbarrecht)
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Überwuchernde Nachbars-Buche darf nicht beschnitten werden Nürnberg (D-AH) - Wachsen die Zweige einer in die Jahre gekommenen Rotbuche auf das Nachbargrundstück hinüber, muss dessen Eigentümer diesen Wildwuchs klaglos hinnehmen, wenn der betreffende Baum als besonderes Naturdenkmal gilt und unter Landschaftsschutz steht. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden (Az. 6 S 162/06), ...weiter lesen
Durchwahl zum Thema Nachbarschaftsrecht (Nachbarrecht)
Nürnberg (D-AH) - Wachsen die Zweige einer in die Jahre gekommenen Rotbuche auf das Nachbargrundstück hinüber, muss dessen Eigentümer diesen Wildwuchs klaglos hinnehmen, wenn der betreffende Baum als besonderes Naturdenkmal gilt und unter Landschaftsschutz steht. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden (Az. 6 S 162/06), berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline . Jeglicher Beschnitt muss unterbleiben, wenn dadurch der empfindliche Baum beschädigt werden könnte und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Das in der Innenstadt von Koblenz stehende Baumwunder ist auf Grund einer Rechtsverordnung von 1977 als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen und in der Sammlung der Ortssatzungen aufgeführt. Der von den herüberhängenden Zweigen genervte Grundstücksbesitzer pochte jetzt aber aufs Nachbarschaftsrecht und verlangte von der Landespflegebehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung des Astüberhangs. Solche behördlichen Ausnahmegenehmigungen für dringliche Veränderungsmaßnahmen sieht das Landesnaturschutzrecht tatsächlich vor, bestätigt Rechtsanwalt Norbert Schäfer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1867800-0 für 1,99 Euro pro Minute). Doch in diesem Fall hatte ein vom Gericht bestellter Gutachter festgestellt, dass ein Rückschnitt ein verstärktes Wachstum der gekappten Äste zur Folge haben und sich somit die Problematik des Überwuchses noch erheblich verstärken werde. Insofern würde sich auch die erforderliche Verkehrssicherheit nicht verbessern, sondern sich infolge der steigenden Astbruchgefahr gerade verschlechtern - selbst bei einem nur teilweisen Rückschnitt, erklärt der Anwalt. Der Nachbar wird die herüberhängenden Zweige also weiter dulden müssen.
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