Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachbarschaftsgesetz
Ein eigenständiges bundeseinheitliches Nachbarschaftsgesetz gibt es in Deutschland nicht, vielmehr ist das Nachbarrecht überwiegend Ländersache und somit in den einzelnen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt, die zwar vielfach ? aber nicht durchgehend ? gleiche oder ähnliche Regelungen aufweisen.
Aber auch das BGB kennt in den §§ 903 bis 924 Regelungen im Hinblick auf die Beziehungen von Nachbargrundstücken bzw. Nachbarn. So sind dort z. B. Regelungen vorhanden über:
- Zuführung von Gasen, - Dämpfen, - Gerüchen, - Rauch, - Ruß, - Wärme, - Geräusche, - Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen, - Vertiefung, - Überwuchs, - Überfall von Früchten, - Überbau von Gebäuden, - Notwegrechte.
In den Landes-Nachbarrechtsgesetzen finden sich vor allem Regelungen zu Abständen von Bäumen und Pflanzen, Wegerechte, Einfriedungen, Aufschüttungen und Duldungspflichten mannigfaltiger Art.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 02.09.2011