Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Nachbarn
Unter Nachbarn (von "nahe" und "Bauer") versteht man die im den angrenzenden und nächstgelegenen Gebäuden, wohnenden Personen. Grundsätzlich ist also erstmal eine soziale Beziehung gemeint, die aber im Einzelfall auch rechtliche Erheblichkeit entfalten kann. Es können also auch juristische Personen wie Betriebe oder Büroeinheiten gemeint sein. In ländlichen Gebieten ist der Begriff meist viel weiter zu verstehen und umfaßt zumindest die gegenüber und nebenan wohnenden Personen oder jene in einem Umkreis von bis zu etwa 100 Metern.
Im Münsterland, im westlichen Niedersachsen sowie am Niederrhein (Pumpennachbarschaft) haben Nachbarn althergebrachte Pflichten, sich gegenseitig zu helfen (z.B. bei Begräbnissen). Zwischen Nachbarn können aber auch Beziehungen im rechtlichen Sinne bestehen. Diese Beziehungen mit entsprechenden Ge- und Verboten ist auf Landesebene zumeist in einem jeweiligen Nachbarrechtsgesetz geregelt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich die Vorschriften zur Regelung der Nachbarschaftsverhältnisse in den §§ 906 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
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