Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Musizieren
Musizieren kann unter Umständen den Tatbestand der Ruhestörung verwirklichen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es mit möglichen Nachbarn nicht abgesprochen ist und ein Ausmaß erreicht, welches geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
Eine solche Ruhestörung kann dann sogar eine sogenannte Ordnungswidrigkeit darstellen und je nach Schwere und Art des Falls, mit einer Geldbuße in nicht unerheblicher Höhe geahndet werden.
Der Bundesgerichtshof hat zum Musizieren in der Mietwohnung immer wieder entschieden, dass Singen und Musizieren von 8-12 Uhr und von 14-20 Uhr in Mietwohnungen auch oberhalb der Schwelle Zimmerlautstärke zulässig ist. Allerdings nicht in beliebiger Lautstärke, z.B. das Proben einer Rockband in der Nachbarschaft ist nicht zu dulden. In Mietverhältnissen ist das Musizieren, das als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht verboten werden kann, üblicherweise in der Hausordnung geregelt.
Näheres zum Thema Musizieren erfahren Sie von den Rechtsanwälten der DEUTSCHEN ANWALTSHOTLINE, die Sie telefonisch oder per E-Mail sofort beraten. Stand: 17.11.2011