Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Lärmbelästigungen
Die Beurteilung der Frage, welches Ausmaß an Geräuschbelästigungen durch Gaststätten für das nachbarliche Umfeld zumutbar ist, obliegt neben dem Gaststätten ? und Baurecht auch dem Immissionsschutzrecht. Das somit den verschiedenen Behörden eröffnete Repertoire möglicher Lärmschutzmaßnahmen, sei es im Rahmen der Genehmigungserteilung, sei es mittels nachträglicher Anordnungen, erschließt sich nicht ohne weiteres. Zunächst bedarf ein Gaststättenbetrieb unter Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten regelmäßig einer Baugenehmigung und ? für den Ausschank von Alkohol ? auch einer Erlaubnisprüfung.
Im Verhältnis beider Erlaubnisse, die auch eine Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Probleme voraussetzen, gilt das Separationsmodell; es findet also keine Konzentrationswirkung statt, so dass eine vorhandene Baugenehmigung nicht die fehlende Gaststättenkonzession, letztere nicht die Bauerlaubnis entbehrlich macht: Beide Genehmigungen kommen vielmehr aufgrund voneinander unabhängiger Verfahren zustande.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 20.10.2011
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