Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Immision
Lärm, Geruchsbelästigungen, z.B. durch Jauche (Gülle), Misthaufen, Rauch oder Abgase gehören zu dem Bereich der sogenannten Immissionen, durch die Menschen in ihrem Wohlbefinden gestört werden.
Der Schutz gegen Immissionen ist in zahlreichen Gesetzen geregelt, z.B. durch die Landesimmissionsschutzgesetze und auch durch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt § 906 BGB die Zuführung unwägbarer Stoffe, welche bei nur unwesentlichen Beeinträchtigungen zu dulden sind, jedoch bei wesentlicher Benutzungseinschränkung des Nachbargrundstücks zu unterlassen sind. Die Regelungen in den Landesimmissionsschutzgesetzen und im Bundesimmissionsschutzgesetz werden bei der Prüfung des privatrechtlichen Abwehranspruchs zur Beurteilung der Wesentlichkeit einer Beeinträchtigung, der Kausalität zwischen Emission und Beeinträchtigung, der Ortsüblichkeit einer Grundstücksbenutzung und der Zumutbarkeit einer Beeinträchtigung herangezogen. Im ländlichen Raum ist die Toleranzgrenze etwas höher anzusiedeln als im Kernbereich einer Großstadt.
Die einzelnen Sachverhalte sind höchst unterschiedlich, so dass eine persönliche Beratung per Telefon durch unsere Anwälte/innen der beste Weg zur Beantwortung Ihrer Fragen ist.
Stand: 18.03.2011