Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Grundstücksbegrenzung Als Grundstücksbegrenzung wird in der Regel die Einfriedung eines Grundstücks bezeichnet. Die Möglichkeiten der Grundstücksbegrenzung sind vielfältig. Möglich sind Zäune, Mauern, Hecken etc. Grds. steht es jedem Grundstückeigentümer frei, zu entscheiden, wie er sein Grundstück einfrieden will. Ausnahmen können sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben (Ortsbildcharakter) oder beeinträchtigten Nachbarrechten.
Eine Einfriedungspflicht besteht etwa nach dem Nachbarschaftsrecht Nordrhein-Westfalen für Grundstücke die sich im Zusammenhang bebauten Ortsteilen befinden, § 35 Nachbarrechtsgesetz NRW.
Befinden sich benachbarte Grundstücke in nicht im Zusammenhang bebauter Ummgebung, ist § 35 Abs. 1 Satz 2 Nachbarrechtsgesetz NRW zu beachten. Danach kann wenn ein Nachbar es verlangt, eine Verpflichtung bestehen, eine 1,20m hohe Einfriedung zu errichten.
Fehlen andere örtliche (gemeindlichen) Bauvorschriften zur Einfriedung,hat jeder Nachbar seine Einfriedung an dieser Vorschrift auszurichten. Eine höhere Einfriedung kann nur unter besonderen Umständen verlangt werden.
Bei Fragen rund um Einfriedungen beraten Sie die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline schnell und zuverlässig. Stand: 27.04.2012
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