Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Fahnenstange
Manche Bürger haben Freude daran, ihr Grundstück oder auch ihren Wohnungsbalkon mit einer Fahnenstange zu schmücken. Was für den einen jedoch eine Freude darstellt, kann für einen anderen ein störendes Ärgernis sein. Die Rechtsprechnung ist in diesen Fällen auch nicht eindeutig. In jedem Fall muss aber auf die Evidenz des Einzelfalls abgestellt werden. Grundsätzlich gilt aber, dass das Recht des Eigentümers (einer Immobilie) stärker ist als das des Mieters. Während es sich bei dem Recht am Eigentum um ein absolutes Recht handelt, ist das Recht am Besitz nur relatives, also schwächeres. Stört eine Fahnenstange die Einheitlichkeit eines Wohnhauses, so ist sie zu entfernen. Weiterhin gilt, dass eine Fahnenstange in jedem Fall zurückzubauen ist, wenn von ihr eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung bzw. Gefährdung von Personen und sonstigem Eigentum ausgeht.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 19.10.2010
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