Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Einfriedungen
Grundsätzlich steht es zunächst einmal jedem Grundstückeigentümer frei, sein Grundstück einzufrieden oder aber hiervon abzusehen. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn von dem eigenen Grundstück Beeinträchtigungen ausgehen, so dass ein unmittelbarer Grundstücksnachbar eine Einfriedung des Grundstücks verlangen kann. Unter welchen Voraussetzungen dieses von einem Grundstücksnachbar verlangt werden kann, regeln in den meisten Bundesländern die Nachbarrechtsgesetze, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gestaltet sind. Die Praxis zeigt, dass Zäune auf der Grenze zum Nachbarn oft zu Meinungsverschiedenheiten/Streitigkeiten führen, so dass zu empfehlen ist, bei Unsicherheiten und Unklarheiten bereits vor der Errichtung eines Zaunes entsprechenden Rechtsrat einzuholen.
Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen gerne unsere in diesem Rechtsgebiet tätigen Rechtsanwälte in einem telefonischen Beratungsgespräch.
Stand: 28.09.2011
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Einfriedungen
Errichtung eines Zauns zum Sichtschutz entfacht einen Nachbarschaftsstreit Frage: Streit mit Nachbarn an Hanggrundstück. Wir installierten einen Holzzaun als Sichtschutz. Da sein Grundstück ca. 80 cm höher liegt, haben wir den Zaun auf die Begrenzungsmauer gesetzt bzw... Antwort: Sehr geehrte Mandantin,Nach den Bauvorschriften der Bundesländer können Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,80 m oder 2 m je nach Bundesland genehmigungsfrei errichtet werden. Darunte ...⇒ zum vollständigen Fall