Stand: 29.01.2013
Das Bundesimmissionsgesetz (BImSchG) ist ein Bundesgesetz, welches die öffentlich-rechtlichen Regelungen zu Lärmfragen und weiteren äußerlichen Auswirkungen darstellt.
Der offizielle Name des Gesetzes lautet Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.
Im Themenbereich Umweltrecht ist es das wichtigste Bundesgesetz. Entscheidender Faktor ist für die Regelung äußerliche Umwelteinwirkungen wie Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Einwirkungen, die auch in § 906 BGB erwähnt werden. Entscheidend für das Gesetz ist, dass Emissionen und Immissionen begrenzt werden.
Daher bedürfen gewisse Anlagen, die errichtet werden, der Genehmigung durch die Umweltbehörden.Dabei wird der Antrag veröffentlicht und die Behörden prüfen sämtliche öffentlich-rechtlichen Belange. Man spricht dann insoweit auch von der formellen Konzentrationswirkung der Genehmigung, man muss nebenher keine baurechtliche Genehmigung mehr beantragen.
Das Gesetz wird ergänzt durch verschiedene Verordnungen sowie vor allem durch die TA Luft und die TA Lärm. RSS-JuraFeed
|