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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Beseitigungsanspruch

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Beseitigungsanspruch

Ein nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch ist im Hinblick auf Beeinträchtigungen, die vom Nachbargrundstück ausgehen, gegeben, soweit diese Beeinträchtigungen nicht hinzunehmen sind. Am häufigsten kommt der Beseitigungsanspruch vor im Zusammenhang mit Bepflanzungen an der Grundstücksgrenze oder in der Nähe der Grundstücksgrenze. Für die Grenzabstände und auch die Höhe von Anpflanzungen bestehen in den Nachbargesetzen der Bundesländer zum Teil unterschiedliche Vorschriften, die zum Teil zwischen einzelnen Sorten von Pflanzen (z.B. Rebstöcke, Wald, Obstbäume, Hecken) unterscheiden. Entsprechen die Anpflanzungen den gesetzlichen Vorschriften, sind sie zu dulden. Entsprechen Sie nicht den gesetzlichen Vorschriften, muss der Anspruch auf Beseitigung oder gegebenenfalls Rückschnitt der Anpflanzungen oftmals im Rahmen bestimmter Fristen geltend gemacht werden und kann oftmals nur zu bestimmten Jahreszeiten verlangt werden.

Ob Ihnen ein Anspruch auf Beseitigung zusteht, können Ihnen die erfahrenen Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail mitteilen.
Stand: 27.01.2012

   
Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zum Thema Beseitigungsanspruch

Nadelbäume der Nachbargrundstücks als Störfaktor - Können Mahnungen des alten Besitzers von dem neuen verwendet werden?
Frage: Beabsichtigt ist der Kauf eines Grundstückes.Problem: Nadelbäume auf der Grundstücksgrenze (zwischen 3 - 20m hoch)Vorgänger hat schon mehrmals gemahnt (schon bei Pflanzung darauf hingewiesen)...
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