Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema allgemeine Ruhezeiten
In einer Gesellschaft sind bestimmte Regeln, zumeist auch Vorschriften und Gesetze einzuhalten, um ein friedliches Miteinander innerhalb einer sozialen Ordnung zu gewährleisten. Hierzu gehört es insbesondere auch, auf andere Mitmenschen Rücksicht zu nehmen und beispielsweise auch allgemeine Ruhezeiten einzuhalten. Diese allgemeinen Ruhezeiten gelten grundsätzlich während den Sommermonaten zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr und entsprechend während der Wintermonate zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr. Früher ging man davon aus, dass zusätzlich an Werktagen auch eine Mittagsruhezeit zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr einzuhalten ist. Sind dringende Arbeiten erforderlich, so darf heutztage aber auch während der Mittagszeit weitergearbeitet werden. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass der Samstag ebenfalls ein Werktag ist, auch wenn die meisten Leute am Samstag nicht arbeiten müssen. Weiterhin ist zu beachten, dass Ruhezeiten ganztägig für Sonntage und Feiertage gelten. Dies gilt ganz besonders für die sogenannten "stillen Feiertage".
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 10.06.2011