Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zwischenmieter
Zwischenmieter ist derjenige, der mit dem Eigentümer einer Mietsache von Anfang an keinen Mietvertrag abschließt, um die Mietsache selbst in Besitz und Gebrauch zu nehmen, sondern sich vertraglich bindet, um die Mietsache an einen Endnutzer weiter zu vermieten.
Im Verhältnis zum Eigentümer ist er somit Zwischenmieter. Im Verhältnis zum Endnutzer ist er Zwischenvermieter. Das Hauptmietverhältnis, also der Mietvertrag des Zwischenmieters mit dem Eigentümer als Hauptvermieter, wird in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle ein gewerbliches Mietverhältnis sein. Rechtlich wird der Vertrag des Zwischenvermieters mit dem Endnutzer als Untermietvertrag eingestuft. Der Charakter des Untermietvertrags richtet sich nicht nach dem Hauptmietvertrag, sondern wird je nach den Umständen als Wohnraummietvertrag oder als Gewerbemietvertrag behandelt. Stand: 20.09.2010