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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnwert

Der Begriff des Wohnwertes wird unterschiedlich gebraucht. Zum einen kann damit der rein materielle Wert einer Wohnimmobilie gemeint sein. Dieser kann geschätzt werden, etwa anhand von vergleichbaren Objekten und etwaigen Verkaufs- und Kaufpreisen, die erzielt wurden. Denkbar ist aber auch, dass der Wohnwert durch ein Sachverständigengutachten ermittelt wird oder eine sogenannte Bewertung vorgenommen wird. Bei den beiden letztgenannten Möglichkeiten sollte in jedem Fall berücksichtigt werden, dass sowohl ein Gutachten durch einen staatlich vereidigten Sachverständigen als auch eine Bewertung (etwa durch einen Steuerberater) mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Unter Wohnwert kann aber auch mietrechtlich der Mietspiegel, also die ortsübliche Vergleichsmiete verstanden werden. Diese kann nicht nur regional völlig unterschiedlich ausfallen, auch spielt die individuelle Beschaffenheit des Wohnobjektes eine ausschlaggebende Rolle. Der Wohnwert kann sogar in einem Scheidungsverfahren eine Rolle spielen, nämlich dann, wenn sich eine der Scheidungsparteien einen Wohnvorteil im Rahmen des Ausgleichsverfahrens anrechnen lassen muss.
Stand: 31.05.2011

   
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