Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnungsvermietungen Wer als Vermieter erstmals vermietet, sollte vor Abschluss eines Mietvertrages fachlichen Rat einholen.
Bei großen Mietshäusern mit einer Vielzahl von Wohnungen vermieten die Hauseigentümer nicht immer selbst, sondern beauftragen nicht selten professionelle Wohnungsverwalter, die für den Vermieter alle mit der Begründung, Abwicklung und Beendigung von Mietverhältnissen zusammenhängenden Arbeiten erledigen und für die Instandhaltung des Hauses sorgen. Beim Abschluss von Wohnungsmietverträgen ist es für den Vermieter bzw. den ihn vertretenden Verwalter nicht nur wichtig, zahlungsfähige Mieter zu finden.
Von Bedeutung ist auch, den Vertrag sorgfältig und vollständig abzufassen und die neuere Rechtsprechung zu berücksichtigen. Vorgedruckte Mietvertragsformulare sollten deshalb neuesten Datums sein. Anderenfalls wird riskiert, dass sich wichtige Vertragsklauseln infolge geänderter Rechtsprechung als unwirksam erweisen. Dies kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Wichtig ist auch, genau zu regeln, welche Betriebskosten vom Mieter zu tragen sind. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte gerne zur Verfügung. Stand: 16.05.2012
|