Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnungsvermietung Der Begriff der Wohnungsvermietung bezeichnet einmal die Handlung der Vermietung, wird aber auch als Bezeichnung für einen Betrieb der Vermietung und Verwaltung von Wohnungen verwendet.
Letzteres betrifft oft Hausverwaltungen von großen Anlagen, bei denen die Anbahnung von Wohnungsvermietungen aus dem eigenen Verwaltungsbestand und die Funktion als Ansprechpartner für die Mieter im Vordergrund steht.
In der Beratung begegnen uns häufig Mieter deren Anliegen zum Zustand der Wohnung oder des Wohnumfeldes von der Wohnungsvermietung ignoriert werden oder nicht wie gewünscht darauf reagiert wird. Dann ist oft zu klären, ob die Wohnungsvermietung der richtige Ansprechpartner für rechtserhebliche Erklärungen ist, oder diese an den Wohnungseigentümer als Vermieter zu richten sind.
Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Wohnungsvermietung haben, sprechen Sie mit den Anwälten der deutschen Rechtsanwaltshotline. Es kann die Beratung unterstützen, wenn Sie Ihren Mietvertrag greifbar haben. Stand: 16.05.2012
|
|