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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnungsübernahmeprotokoll

Der Begriff des Wohnungsübernahmeprotokolls spielt in der Praxis keine Rolle. Üblich ist, auch wenn dies vom Gesetzgeber nicht einmal vorgeschrieben ist, ein Wohnungsübergabeprotokoll(s.a.a.o.) zu fertigen. Der Sinn und Zweck eines Übergabe- oder Übernahmeprotokolls ist lediglich der, möglichst genau den Zustand einer Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dokumentieren. Dem Protokoll kommt zwar eine gewisse Beweiskraft zu, schließt aber etwaige weitergehende Ansprüche nicht aus, die etwa in dem Protokoll unberücksichtigt geblieben sind. Auch kann eine Partei niemals von der anderen dazu gezwungen werden, ein solches Protokoll zu unterschreiben. Auch gerät niemand in Bezug auf eine tatsächliche Übergabe in Verzug, nur weil vielleicht das entsprechende Protokoll nicht - oder nicht von beiden- Parteien unterschrieben worden ist. Ein Übernahme- oder Übergabeprotokoll soll lediglich eine weitere Sicherheit in Bezug auf den Istzustand bieten. Eine gewisse Beweiskrft kann von einem solchen Protokoll auch nur dann ausgehen, wenn es von beiden Parteien unterschrieben worden ist.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 31.05.2011

   

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