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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnungsübernahme

Es gibt verschiedene Modalitäten einer sogenannten Wohnungsübernahme, die in rechtlicher Hinsicht relevant sein können. Die wahrscheinlich wichtigste ist die von Vermieter an den Mieter. Diese vollzieht sich faktisch zumeist durch die Schlüsselübergabe, da dadurch letztlich eine tatsächliche Inbesitznahme der Wohnung vollzogen werden kann. Üblich ist hierbei, ein entsprechendes Protokoll zu fertigen, dass den tatsächlichen Zustand der Wohnung dokumentieren soll. Manchmal wird bei Wohnungsübernahme zwischen den Parteien auch zusätzlich noch vereinbart, ob gegebenenfalls noch etwaige Arbeiten an der Wohnung durchgeführt werden sollen oder aber ob hierauf unter Umständen einvernehmlich verzichtet wird. Ein solcher Verzicht kann im Einzelfall dazu führen, dass etwaige Minderungsansprüche später als verwirkt anzusehen sind. Eine Wohnungsübernahme findet aber auch zwischen einem Wohnungsverkäufer und einem Wohnungskäufer statt, wobei hier neben der tatsächlichen Wohnungsübernahme durch Schlüsselübergabe eine notarielle Beurkundung sowie der Eintrag in das Grundbuch erforderlich sind.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 31.05.2011

   

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