Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnungsmietverträge
Bei einem Wohnungsmietvertrag handelt es sich um die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Wohnraum für bestimmte oder unbestimmte Zeit. Derjenige, der die Wohnung überlässt, ist Vermieter, derjenige, dem die Nutzungsmöglichkeit eingeräumt wird, Mieter der Wohnung. Rechte und Pflichten der Wohnungsnutzung werden bestimmt durch den Wohnungsmietvertrag und den gesetzlichen Regelungen, §§ 535 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
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Stand: 18.01.2011