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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnungsabnahme

Die Wohnungsabnahme dient der Beweissicherung über den Zustand der Wohnung hinsichtlich Mängeln und Abnutzung und über die Zählerstände beim Ein- oder Auszug. Ein Wohnungsabnahmeprotokoll sollte nur nach sorgfältiger Prüfung unterschrieben werden. Nach Unterschrift müssen Mängel, deren Beseitigung hierin dem Mieter aufgegeben werden, auch vom Mieter beseitigt werden.

Zur eigenen Sicherheit ist es grundsätzlich empfehlenswert, ein Protokoll oder eine Bestätigung des Vermieters zu verlangen, um unverhoffte Nachforderungen auszuschließen. Weigert sich der Vermieter, sollten Zeugen die Wohnung besichtigen. Hier bieten sich beispielsweise Arbeitskollegen oder Bekannte an. Fotos sind nur sinnvoll, wenn alles gut zu erkennen ist und als zeitlicher Bezug beispielsweise die Titelseite einer Zeitung vom Übergabetag auf dem Bild zu sehen ist.

Fragen zur Wohnungsabnahme beantworten Ihnen gerne unsere Anwälte aus dem Bereich Mietrecht.
Stand: 18.01.2011

   

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