Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnnebenkosten
Wohnnebenkosten sind ein heute nicht mehr verbreiteter Begriff, seit dem die Betriebskostenverordnung den Begriff Betriebskosten etabliert hat. Gemeint sind die Kosten die neben dem Mietzins für die Nutzung des umbauten Raumes anfallen, das sind wesentlich die Strom, Wasser und Heizkosten.
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Stand: 18.03.2011
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