Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wohnfläche
Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Ist die Wohnfläche einer Mietwohnung im Streit, muss man wissen, wie sie sich berechnen lässt. Wenn Sie im Mietvertrag falsch angegeben wurde, können sich hieraus Konsequenzen für die Höhe der Grundmiete ergeben.
Bis zum 31.12.2003 wurde die Wohnfläche nach der II. Berechnungsverordnung aus dem Jahr 1957 berechnet. Seit dem 01.01.2004 gilt die Wohnflächenverordung.
Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern voll, mit einer lichten Höhe zwischen ein und zwei Metern zur Hälfte und mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter nicht anzurechnen. Balkone, Dachterrassen, Loggien etc. sind in der Regel nur noch zu einem Viertel ihrer Fläche anrechenbar.
Hier helfen zugelassene Rechtsanwälte mit dem Interessen- und/oder Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht sofort unter der oben angegebenen Durchwahl weiter. Stand: 18.05.2011
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