Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Widerruf Mietvertrag
Ein Mietvertrag kann, genau wie (fast) jeder andere Vertrag widerrufen werden. Ein solcher Widerruf eines Mietvertrages kann ohne Angabe bestimmter Gründe erfolgen, anders als beispielsweise bei bestimmten Kündigungen (Arbeitsrecht) oder auch bei dem Rechtsinstitut der sogenannten Anfechtung im Sinne der §§ 119 ff BGB. Zu beachten ist bei einem Widerruf eines Mietvertrages, dass dieser zwingend innerhalb einer bestimmten Frist zu erfolgen hat. Das Gesetz spricht zwar von einer "Unverzüglichkeit", diese Unverzüglichkeit wurde jedoch durch ständige Rechtsprechung auf eine Frist von zwei Wochen beschränkt. In jedem Fall sollte ein Widerruf (egal auf was für einen Vertrag er gerichtet sein soll) aber schriftlich erfolgen. Dies ist schon aufgrund einer geschuldeten Beweisbarkeit erforderlich. Der Widerruf bewirkt, dass der Vertrag, der widerrufen wird, als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Er räumt dem Vertragspartner allerdings einen potentiellen Schadensersatzanspruch ein, nämlich den des Ersatzes des sogenannten Vertrauensschadens.
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Stand: 13.05.2011