Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wasserverbrauch
Eine Nebenkostenposition, die in der Regel kostenmäßig vergleichsweise starke Auswirkungen auf die Nebenkostenabrechnung insgesamt hat, ist die des Wasserverbrauchs. Sie setzt sich in den meisten Fällen aus zwei Faktoren zusammen, nämlich dem Frischwasserverbrauch und den sogenannten Entwässerungskosten, die auch als Kanalgebühren in Ansatz gebracht werden. Die Nebenkostenposition des Wasserverbrauchs kann auf unterschiedliche Art und Weise auf den Mieter umgelegt werden. Dies geschieht mit Hilfe des sogenannten Verteilerschlüssels. Es ist daher zulässig, eine Nebenkostenposition, wie eben auch die des Wasserverbrauchs, nach Personenanteilen, nach Parteien oder auch nach Quadratmetern umzulegen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn ein ganz genauer Verbrauch nicht erfasst werden kann, etwa weil es keine Wasseruhren (oder Wasserzähler) gibt. Bei einer Umlage durch einen Verteilerschlüssel ist zu beachten, dass ein einmal festgelegter Verteilerschlüssel nicht einseitig geändert werden darf.
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Stand: 13.05.2011
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