Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Wasseruhr

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Wasseruhr
(Mietrecht)
0900-1 875 010-547
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Mietrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wasseruhr

Die Wasseruhr markiert den Übergang vom öffentlichen zum privaten Wassernetz. Die durch die Wasseruhr ermittelten Verbrauchswerte sind maßgeblich für die Abrechnung des Frischwasserverbrauchs und oft auch des Abwassers. Die Wasseruhren werden regelmäßig gegen geeichte neue Uhren ausgetauscht. Wenn Sie Fragen hierzu haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte im Rahmen einer telefonischen Beratung gerne zur Verfügung. Im Telefongespräch können meist schon viele Zweifelsfragen geklärt werden.
Durchwahl zum Thema Wasseruhr (Mietrecht)0900-1 875 010-547
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Passende Verträge zum Thema Wasseruhr finden Sie im Vertragscenter:
Weitere Themen:

Abschlagzahlung Rückerstattung Energierechnung Bruttomiete 
Regenwasser Mietkostenverordnung Heizkostenverordnung 
Nebenkostenverordnung Verfügung Niederschlagswassergebühr Wasseruhren 
Baurecht (öffentliches) Baurecht Rechtsanwälte Mietrecht 
Folgende Urteile zum Thema Wasseruhr könnten Sie interessieren

Wasserkosten nach Wohnfläche
Nürnberg (D-AH) - Alle sitzen im gleichen Boot: Sollen in einem Mehrfamilienhaus den Mietern die Wasserkosten nach dem gemessenen wirklichen Verbrauch in Rechnung gestellt werden, müssen ausschließlich alle Wohnungen mit einer separaten Wasseruhr ausgestattet sein. Fehlt dieser Zähler auch nur in einer der Wohnungen, darf ...weiter lesen


Durchwahl zum Thema Wasseruhr (Mietrecht)0900-1 875 010-547
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Wasserkosten nach Wohnfläche

Nürnberg (D-AH) - Alle sitzen im gleichen Boot: Sollen in einem Mehrfamilienhaus den Mietern die Wasserkosten nach dem gemessenen wirklichen Verbrauch in Rechnung gestellt werden, müssen ausschließlich alle Wohnungen mit einer separaten Wasseruhr ausgestattet sein. Fehlt dieser Zähler auch nur in einer der Wohnungen, darf der Vermieter weiterhin die Wohnungsgrößen als Berechnungsgrundlage der von jedem Einzelnen zu zahlenden Wasserkosten-Anteile verwenden. Das hat in einem jetzt veröffentlichten aktuellen Urteil der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 188/07). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, waren in einem größeren Haus alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet worden - mit einer einzigen Ausnahme. Weil er also keine Angaben über den wirklichen Wasserverbrauch in dieser noch nicht von der Umstellung erfassten Wohnung hatte, legte der Vermieter die Wasserkosten weiterhin nach dem Anteil der Wohnfläche auf alle Mieter um. Dagegen klagte einer der mit einer Wasseruhr ausgestatteten Bewohner. Immerhin hätte sein Gerät im Messzeitraum einen Verbrauch von nur 227,47 Euro angezeigt, während ihm der Hausbesitzer für dieser Zeit 557,60 Euro anteilige Wasserkosten in Rechnung stellen würde - also rund doppelt so viel. Damit verstoße der Vermieter aber noch nicht automatisch gegen Recht und Gesetz, urteilten in letzter Instanz die Karlsruher Richter. Zu einer Abrechnung nach dem erfassten Wasserverbrauch ist eine Hausverwaltung laut BGB nur dann gesetzlich verpflichtet, wenn alle Mietwohnungen mit einem Wasserzähler ausgestattet sind. Bloße Zweifel an der Billigkeit der Wohnfläche als Umlagemaßstab genügen nicht, um eine Änderung des Umlageschlüssels zu rechtfertigen. Ein Anspruch des Mieters auf ein Abweichen vom gesetzlichen Flächenschlüssel setze eine unvertretbar krasse Unbilligkeit voraus, wovon im konkreten Fall noch nicht die Rede sein könne.


Durchwahl zum Thema Wasseruhr (Mietrecht)0900-1 875 010-547
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Jörg-Matthias Bauer
Rechtsanwalt
Bernd Beder
Rechtsanwalt
Kubilay Akmaz
Rechtsanwalt
Detlef Vollmari
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum