Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wassergebühren
Es gibt verschiedene Arten von Wassergebühren, die unterschieden werden müssen: Zum einen gibt es Frischwassergebühren, Warmwassergebühren und eben auch Entwässerungskosten. All diese Wassergebühren sind grundsätzlich auf den Mieter umlagefähig. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass diese mietvertraglich vereinbart worden sind. Ist dies bei Vertragsschluss nicht geschehen(aus welchen Gründen auch immer), dann muss der Mieter sie auch nicht zahlen, selbst wenn ein Wasserverbrauch nachweislich vorliegt und hierfür (zwangsläufig) für den Hauseigentümer Kosten entstehen. Streit um Wassergebühren gibt es vielfach auch deshalb, weil in manchen Hauseinheiten ein genauer Verbrauch nicht oder nur ungenau erfasst werden kann. Mittlerweile gibt es jedoch (vor Allem in neueren Objekten) Wasseruhren, die eine verbrauchsgenaue Ablesung ermöglichen. Diese Wasseruhren werden nicht nur regelmäßig abgelesen, sondern müssen auch turnusmäßig geeicht bzw. ausgetauscht werden.
Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich von einem in dem jeweiligen Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Schriftverkehr oder Verträge bereit. Stand: 20.10.2011