Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Warmwasserverbrauch
Eine Warmwasserversorgungsanlage ist vom Vermieter ganzjährig rund um die Uhr in Betrieb zu halten. Dabei muss durchgängig warmes Wasser mit einer Temperatur von 40 - 50 ° Celsius zur Verfügung stehen. Warmwassertemperaturen unter 40 ° Celsius berechtigen zur Mietminderung
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 11.01.2011
Durchwahl zum Thema Warmwasserverbrauch (Mietrecht)
0900-1 875 010-518
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Durchwahl zum Thema Warmwasserverbrauch (Wohneigentumsrecht)
0900-1 875 010-519
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
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