Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Warmwasserverbrauch
Eine Warmwasserversorgungsanlage ist vom Vermieter ganzjährig rund um die Uhr in Betrieb zu halten. Dabei muss durchgängig warmes Wasser mit einer Temperatur von 40 - 50 ° Celsius zur Verfügung stehen. Warmwassertemperaturen unter 40 ° Celsius berechtigen zur Mietminderung
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 11.01.2011