Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Warmmiete
Man unterscheidet zwischen der Nettomiete und der Bruttomiete. Vor allem in Deutschland spricht man auch von der Kaltmiete und der Warmmiete. Beides zielt auf das gleiche System der Kostenwahrheit. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die die Kaltmiete ( Grundmiete oder Nettomiete ) erstmal lediglich die Miete für die Wohnung ist und darin keine weiteren Kosten enthalten sind. Zu der Kaltmiete kommen schließlich noch zahlreiche Nebenkosten. In den Nebenkosten sind Wasser, Heizung und Wassererwärmung, Müllgebühren, Grundsteuerumlegung, eventuell Hausmeister und andere kleinere Dinge enthalten. Die Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten ergibt die Warmmiete. Jedoch sollte jeder Mieter vor Abschluss eines Mietvertrages genau erfragen, welche Leistungen in den Nebenkosten enthalten sind. Das kann nämlich von Vermieter zu Vermieter sehr variieren. Außerdem stellen die Nebenkosten nur einen Abschlag dar, was bedeutet, dass bei höherem Wasser- oder Ölverbrauch am Ende des Jahres vom Mieter richtig viel nachgezahlt werden muss.
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Stand: 18.05.2011
Wackelnde Wände, weniger Miete Nürnberg (D-AH) - Ändert sich die Verkehrssituation einer ruhigen Nebenstraße und wird aus einem Idyll ein häufig genutzter Fahrweg, kann im Einzelfall die Miete von an der Straße gelegenen Wohnungen gemindert werden. Nach ...weiter lesen