Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verwaltervertrag
Häufig wird die interne Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage sowie die externe Vertretung der Wohnungseigentümer einer dritten (neutralen) Person übertragen, dem Verwalter. Grundlage der rechtlichen Beziehungen zwischen Eigentümern und Verwalter stellt dabei der sog. Verwaltervertrag dar. Der Verwaltervertrag kann aber auch durchaus entsprechende Vollmachten des Verwalters im Außenverhältnis regeln. Auch die Verwaltung eines Mietshauses wird oftmals einem Verwalter übertragen. Für die Mieter, sowohl einer Eigentumswohnung wie auch einer Wohnung in einem Mietshaus ist es wichtig, dass der Verwaltervertrag nicht immer eine Vollmacht zum Empfang einer Kündigung enthält, und fast niemals eine Prozessvertretungsvollmacht. Man sollte daher die Kündigung möglichst an den Eigentümer selbst richten.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 14.10.2011