Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verpachtung
Die Verpachtung einer Sache ist letztlich ein Sonderfall der Miete. Der wesentliche Unterschied ist, dass der Pächter sich selbst um den Zustand der verpachteten Sache kümmern muss, dass er selbst und auch gegenüber dem Verpächter verpflichtet ist, die Sache instand zu halten. Bei der Miete ist der Vermieter verpflichtet, die Sache instand zu halten. Dafür darf der Pächter die Früchte des verpachteten Gegenstandes ziehen.
Typische Beispiel für eine Verpachtung ist die eines Grundstückes. Im landwirtschaftlichen Bereich kommt die Verpachtung eines Grundstückes, etwa eines Ackers, regelmässig vor, da längst nicht jeder Landwirt nur seinen eigenen Grund und Boden bewirtschaftet. Der Vorteil gegenüber einem Kauf liegt auf der Hand. Durch die Verpachtung muss der Landwirt weniger Kapital aufbringen, kann aber trotzdem die Früchte aus der Bewirtschaftung ziehen. Der Landpachtvertrag ist in den §§ 585 BGB umfassend geregelt.
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Stand: 29.12.2010
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