Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vermietung Zimmer
Der Mietvertrag über ein Zimmer kann mündlich oder in schriftlicher Form abgeschlossen werden.
Handelt es sich um Wohnraum, genießt der Mieter wie bei der Anmietung einer ganzen Wohnung Kündigungsschutz, d.h. der Vermieter kann nur aus gesetzlich anerkannten Gründen kündigen, z.B. wegen Eigenbedarf oder Pflichtverletzungen des Mieters. Dies gilt auch, wenn der Mieter nur Untermieter ist. Hier und bei Studentenwohnheimen oder kleineren Häusern geltend jedoch einige erleichterte Anforderungen an die Kündigungsgründe.
Die Einkünfte aus der Vermietung sind zu versteuern. Zu versteuern ist der Reinertrag. Alle Aufwendungen des Vermieters, die auf das Zimmer entfallen, können von den Mieteinnahmen abgezogen werden.
Klären Sie offenen Rechtssituationen im Bereich der Vermietung eines Zimmers mit unseren zugelassenen Rechtsanwälten. Halten Sie am besten alle Unterlagen bereit und lassen Sie sich binnen weniger Minuten beraten. Stand: 21.04.2011