Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vermieterrecht
Aus einem Mietvertrag kann selbstverständlich nicht nur der Mieter, sondern auch der Vermieter Rechte ableiten. Das wohl wichtigste Recht ist das, die vereinbarte Miete zum jeweils fälligen Zeitpunkt zu erhalten. Für den Fall, dass Rückstände entstehen, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Gleiches gilt, wenn der Mieter in anderer Weise anhaltend gegen mietvertragliche Pflichten verstößt, beispielsweise durch Verursachung störenden Lärms, Tierhaltung trotz Untersagung, Nutzung der Mietsache außerhalb des vertraglichen Rahmens. In der Regel ist hier jedoch eine Abmahnung des Vermieters vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung Voraussetzung. Ein Kündigungsrecht besteht auch bei Eigenbedarf, an diesen Kündigungsgrund sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft. Ferner besteht das Recht des Vermieters zur Mieterhöhung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Außerdem kann der Vermieter eine Hausordnung aufstellen, auch diese muß allerdings gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Möglich ist etwa die Festlegung von Ruhezeiten oder Haustierhaltung. Ein weiteres Recht ist die Durchführung sogenannter Kleinstreparaturen vom Mieter zu verlangen. Sollten Sie zu oben genannten Punkten Fragen haben, stehen Ihnen die Kooperationsanwälte der Deutschen Anwalts-Hotline gern zur Verfügung. Bitte halten Sie entsprechende Unterlagen für das Gespräch bereit.
Stand: 10.09.2010