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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vermieter

Vermieter ist derjenige, der laut Mietvertrag das Mietobjekt vermietet. Der Vermieter muss nicht Eigentümer des Objektes sein.
Bei Eheleuten genügt es, wenn im Kopf des Vertrages die Eheleute bezeichnet sind. Die Angabe des Vornamens ist nicht notwendig. Auch bei Eheleuten kommt es nicht darauf an, wer Grundstückseigentümer ist. Problematisch ist jedoch der Fall, dass Eheleute zusammen als Vermieter auftreten, aber nur einer von ihnen der Grundstückseigentümer ist. Wird das Grundstück verkauft, dann geht der Mietvertrag des Ehegatten, der auch Grundstückseigentümer ist, auf den Erwerber über. Dabei ist umstritten, ob der andere Ehegatte weiterhin Mit-Vermieter bleibt oder wegen der ihm zugrunde liegenden wirtschaftlichen und sozialen Erwägung zumindest analog die Folge eintritt, dass auch die Vermieterstellung des Nichteigentümers auf den Erwerber übergeht.
Sämtliche Erklärungen, seien dies Kündigungen, Mieterhöhungen oder sonstige Erklärungen, sind von allen Vermietern an alle Mieter zu richten und umgekehrt, ansonsten sind die Erklärungen unwirksam.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 06.09.2010

   
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